Beförderungsvereinbarung

Stand: 16.12.2021

Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihren Auftrag und das in uns gesetzte Vertrauen. Um Ihnen einen bestmöglichen Ablauf Ihrer gebuchten Fahrt garantieren zu können beachten Sie bitte, dass die Leistungen der Busguru UG unter Annahme der nachfolgend genannten Beförderungsvereinbarung erbracht werden.

1. Hausrecht

Das Fahrpersonal übt stellvertretend für das Busunternehmen das Hausrecht während der gesamten Fahrtdurchführung aus. Den Anweisungen des Fahrpersonals, besonders bei sicherheitsrelevanten Fragen, ist Folge zu leisten.

2. Sicherheit & Gepäck

In Bord aller Busse besteht, sofern nicht ausdrücklich gegensätzlich vereinbart, aus Brandschutzgründen Rauchverbot. Lebensmittel dürfen mitgeführt und verzehrt werden sofern nicht vertraglich anders vereinbart, das Fahrpersonal kann den Konsum von alkoholischen Getränken zwecks Wahrung der Fahrtsicherheit jedoch nach eigenem Ermessen untersagen. Anfallender Müll ist in den hierfür vorgesehenen Müllbehältern bzw. -tüten zu verwahren. Alle Reisegäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt auf Ihren Sitzplätzen aufzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Besuche der Bordtoilette und der Bordküche. In Bussen mit Sicherheitsgurten besteht gesetzliche Anschnallpflicht. Wie beim Flugzeug ist auch beim Bus der Stauraum begrenzt. Wir bitten um Verzicht auf Hartschalenkoffer und empfehlen stattdessen Reisetaschen.

3. Schäden & Reinigung

Der Kunde haftet für selbst oder durch Mitglieder seiner Reisegruppe verursachte Schäden an der Einrichtung der Busse. Vor Antritt der Fahrt sind bereits vorhandene und bei Besteigen des Busses sichtbare Beschädigungen an das Fahrpersonal zu melden, um eine ungerechtfertigte Zuweisung von Schäden zu Lasten des Kunden auszuschließen. Erkennt das Fahrpersonal bei Antritt der Fahrt eine besondere Gefährdung der Fahrtdurchführung bspw. aufgrund einer bereits vorhandenen Alkoholisierung der Fahrgäste, kann eine in bar und gegen Quittung zu hinterlegende Sicherheitskaution vom Kunden verlangt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Fahrtdurchführung abgesagt oder abgebrochen werden. Sollte der Kunde oder ein Gast der Teil der Gruppe ist, den Bus/ die Ausstattung versehentlich oder absichtlich über die gewöhnlichen Verhältnisse hinaus beschmutzen, so erlauben wir uns Reinigungskosten vor Ort oder nach der Fahrt zu berechnen. Die Höhe der Kosten wird je nach Reinigungsaufwand und Ausmaß der Verunreinigung mit Berücksichtigung der Folgen (z.B. Ausfall für Folgeaufträge, Qualitätsminderung durch Geruchsbildung etc.) bemessen.

4. Ruhe- & Lenkzeitregelung des Fahrpersonals

Wir weisen darauf hin, dass der Busfahrer eine Fahrtzeit von 9-10 Stunden hat, sowie eine Gesamtschichtzeit von 12-15 Std., die nicht überschritten werden darf. Die nachfolgende Ruhezeit beträgt 9-11 Std. Bei Einsatz von zwei Busfahrern beträgt die Gesamtschichtzeit 20 Std. Die gesetzlichen Vorgaben sind dem zwischen Kunden und Leistungserbringer vereinbarten Vertrag gegenüber höherrangig angesiedelt. Beachten Sie bitte die Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung einer verlängerten Schichtzeit bzw. eines 2. Fahrers, sollte die o.g. Einsatzzeit nicht ausreichend sein.

5. Beendigung der Leistungserbringung

Bei Zuwiderhandlung gegen die in dieser Beförderungsvereinbarung angeführten Beförderungsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen kann das Fahrpersonal nach erfolglosem Ausspruch einer Ermahnung eine Beendigung der Leistungserbringung herbeiführen. Bei einem solchen fremdverschuldeten Auflösen des Vertrags besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Kompensation.

6. Verhalten bei Leistungsausfall

Die Leistungserbringung unter normalen Umständen wird garantiert, kann jedoch durch das Einwirken höherer Gewalt und anderer äußerer Einflüsse, auf die das Busunternehmen keinen Einfluss nehmen kann, in Frage gestellt sein. Der Kunde darf bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Die Kontaktaufnahme ist durch die 24 Std. am Tag erreichbare Notrufhotline gewährleistet. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes schwerwiegendes Interesse des Kunden geboten ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde stets die günstigste Art der Abhilfeleistung zu wählen. Auch in diesem Fall ist im Vorfeld das Busunternehmen (Busguru) zu konsultieren. Das eingesetzte Fahrpersonal ist in Fällen von Leistungsausfall grundsätzlich nicht weisungsbefugt.

7. Buchung von Zusatzleistungen

Vertraglich nicht gebuchte Zusatzleistungen wie bspw. Mehrstunden, Mehrkilometer, Getränke- & Snackverzehr sind vor Inanspruchnahme gegen Quittung beim Fahrer zu bezahlen, sofern im Beförderungsvertrag keine anderslautende Regelung (Zahlung im Nachhinein) vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Erbringung von Park- und Mautgebühren.

8. Gesetzliche Bestimmungen

Alle vom Busunternehmen eingesetzten Busse verfügen über die zum Betrieb notwendigen Konzessionen im Gelegenheits- oder ggf. Linienverkehr. Das Fahrpersonal ist gesetzlich verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Ruhe- & Lenkzeiten zu halten. Diese sehen maximale Fahrt- sowie Schichtzeiten vor, denen sich aus Sicherheitsgründen das Reiseprogramm des Kunden unterzuordnen hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie hier über unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Datenschutzerklärung

Lesen Sie hier über unsere Datenschutzerklärung.

Firmierungsbereich:
Busguru UG
Hammerbrookstraße 94
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 90912